Rücktrittsbelehrung

Rücktrittsrecht:
Ein Verbraucher iS KSchG kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware (Ausgabe) in Besitz genommen hat (Print-Abonnement) bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Digital-Abonnement), vom Vertrag zurücktreten. Wurde mit der Lieferung/Bereitstellung digitaler Inhalte (Digital-Abonnement) sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bei dessen Kenntnis des gleichzeitigen Verlustes des Rücktrittsrechts und bei Zurverfügungstellung der Vertragsbestätigung durch das Unternehmen begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht.

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann an die

Kleine Zeitung GmbH & Co KG
Gadollaplatz 1
8010 Graz

per Brief, per Telefax (0316/875-3244), per Telefon (0316/875-3200) oder per E-Mail (aboservice@kleinezeitung.at) erfolgen. Der Kunde kann dafür auch das Widerrufsformular verwenden, das über den Link am Ende dieser Seite heruntergeladen werden kann. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung kann ohne Angabe von Gründen geschehen.

Rücktrittsfolgen:
Wir verzichten bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verbraucher auf die Rücksendung der bereits zugestellten Ausgaben; für deren Wert muss der Verbraucher nicht aufkommen. Sollte der Verbraucher diese dennoch zurücksenden, so gehen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu seinen Lasten (Print-Abos). Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, werden wir sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Verbraucher beim Vertragsabschluss bedient hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstatten. Keinesfalls wird für die Rückzahlung ein Entgelt verrechnet. Für von uns bereits erbrachte Leistungen trifft den Verbraucher keine Zahlungspflicht.

Ausschluss des Rücktrittsrechts:
Bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet); außerhalb Geschäftsräumen, wenn der Betrag Euro 50,– nicht übersteigt (§ 1 FAGG), Straßenverkauf (Einzelverkauf/Bargeschäft), wenn Entgelt Euro 25,– nicht übersteigt oder wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt (§ 3 KSchG) wurde.

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